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Lernüberprüfungen, Abschluss und Prüfung
Während deiner Ausbildung wirst du immer wieder auf kleine Lernüberprüfungen stoßen.
Dabei geht es nicht darum, dich ständig unter Prüfungsdruck zu setzen. Vielmehr möchten wir dir die Möglichkeit geben, selbst zu überprüfen: Wo stehe ich gerade? Was habe ich bereits verstanden? Und an welcher Stelle sollte ich vielleicht noch einmal genauer hinschauen?
Die Lernüberprüfungen helfen dir dabei, Wissen zu festigen, Zusammenhänge herzustellen und dich Schritt für Schritt auf deine Abschlussprüfung vorzubereiten.
Am Ende deiner Ausbildung erwarten dich eine theoretische und eine praktische Abschlussprüfung.
Unser Ziel ist dabei nicht, herauszufinden, wie viel du auswendig gelernt hast. Wir möchten sehen, ob du dein Wissen verstanden hast, Zusammenhänge erklären und das Gelernte auf unterschiedliche Hunde, Menschen und Situationen übertragen kannst. Nichtsdestotrotz musst du natürlich auch Wissen in der Theorieprüfung nachweisen können.
Die theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung findet als offenes Fachgespräch statt und dauert etwa 60 Minuten.
Die Prüfungsfragen stammen aus den unterschiedlichen Themenkomplexen deiner Ausbildung. Zusätzlich gehört eine Foto- und/oder Videoanalyse zur Prüfung.
Die Fragen werden frei beantwortet. Es handelt sich also nicht um eine Multiple-Choice-Prüfung. Du sollst zeigen, dass du fachliche Zusammenhänge verstanden hast, erklären und auf konkrete Situationen übertragen kannst.
Auch bei der Foto- und Videoanalyse geht es nicht darum, möglichst schnell eine vermeintlich eindeutige Antwort darauf zu geben, „was der Hund gerade macht“. Vielmehr möchten wir sehen, ob du genau beobachten, relevante Signale erkennen, Verhalten im jeweiligen Kontext einordnen und deine Einschätzung fachlich begründen kannst.
Zum Bestehen der theoretischen Prüfung müssen mindestens 60 % der erreichbaren Gesamtbewertung erzielt werden.
Die praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung wird es dann – wie der Name schon sagt – praktisch.
Du arbeitest mit einem realen Mensch-Hund-Team und zeigst, dass du dein erworbenes Wissen in einer tatsächlichen Trainingssituation anwenden kannst.
Die Prüfung dauert in der Regel etwa 60 Minuten. Da wir es aber mit Lebewesen und nicht mit einem Prüfungsbogen zu tun haben, kann die Dauer an die jeweilige Trainingssituation angemessen angepasst werden.
Bewertet wird der gesamte Weg: vom ersten Gespräch über deine Einschätzung und deinen Trainingsansatz bis hin zur praktischen Durchführung.
Wir möchten unter anderem sehen, ob du relevante Informationen erfragen und erkennen kannst, Hund und Mensch beobachtest, Verhalten fachlich einordnest, einen nachvollziehbaren Trainingsansatz entwickelst und diesen dem Menschen verständlich vermitteln kannst.
In der praktischen Durchführung geht es außerdem darum, ob du deinen Plan tatsächlich auf das individuelle Mensch-Hund-Team übertragen kannst. Ein guter Trainer arbeitet schließlich nicht einfach einen vorher gefassten Plan ab. Du musst beobachten können, was während des Trainings passiert, und dein Vorgehen gegebenenfalls anpassen.
Zum Bestehen der praktischen Prüfung müssen mindestens 70 % der erreichbaren Gesamtbewertung erzielt werden.
Tierschutz und Sicherheit stehen über Punkten
Es gibt allerdings Bereiche, die wir nicht einfach mit anderen Punkten verrechnen.
Tierschutz und Sicherheit haben immer Vorrang.
Ein Training ist für uns nicht allein deshalb erfolgreich, weil ein gewünschtes Verhalten erreicht wurde. Der Weg dorthin muss fachlich vertretbar, tierschutzgerecht und der jeweiligen Situation angemessen sein.
Gravierende Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben oder schwerwiegendes sicherheitsrelevantes Fehlverhalten können deshalb unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Nichtbestehen der praktischen Prüfung führen.
Was dabei konkret zu beachten ist, hängt auch vom jeweiligen Mensch-Hund-Team und der Trainingssituation ab. Maßgeblich sind selbstverständlich die geltenden rechtlichen Vorgaben. Dazu gehören insbesondere das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Hundeverordnung. Letztere verbietet beispielsweise ausdrücklich die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für Hunde schmerzhaften Mitteln bei Ausbildung, Erziehung und Training.
Wer prüft dich?
Die Abschlussprüfung wird durch zwei Prüfer abgenommen. Dabei wird die Prüfung sowohl aus fachlicher als auch aus rechtliche/faire Perspektive begleitet.
Uns ist wichtig, dass die Beurteilung nachvollziehbar und fair erfolgt und gleichzeitig den fachlichen, praktischen und rechtlichen Anforderungen an die Arbeit eines Hundetrainers Rechnung trägt.
Deine praktische Teilnahme während der Ausbildung
Hundetraining kann man nicht ausschließlich am Schreibtisch lernen.
Du kannst viel lesen, Lernverhalten verstehen, Körpersprache auf Bildern analysieren und dir Videos ansehen. Aber irgendwann musst du einem echten Hund gegenüberstehen, Veränderungen wahrnehmen, mit einem Menschen sprechen, Entscheidungen treffen und erleben, was deine eigene Handlung in einer Situation bewirkt.
Deshalb ist die praktische Ausbildung für uns kein Zusatz zum theoretischen Kurs, sondern ein wesentlicher Bestandteil deiner Ausbildung.
Wir erwarten daher, dass du die praktischen Ausbildungsanteile weitgehend besuchst. Als Orientierung gilt eine Mindestteilnahme von 80 % der vorgesehenen Praxis.
Natürlich kann jeder einmal krank oder aus einem anderen wichtigen Grund verhindert sein. Ein einzelner versäumter Termin bedeutet deshalb nicht gleich ein Problem.
Nach Absprache hast du die Möglichkeit, versäumte praktische Stunden in meinem regulären Arbeitsalltag nachzuholen und mich beispielsweise bei geeigneten Trainings und anderen praktischen Tätigkeiten zu begleiten.
Wer jedoch größere Teile der praktischen Ausbildung oder vollständige Ausbildungsblöcke versäumt, muss die entsprechenden praktischen Inhalte gegebenenfalls im nachfolgenden Ausbildungskurs nachholen.
Uns geht es dabei nicht darum, Anwesenheitsstunden zu sammeln.
Wir möchten am Ende deiner Ausbildung guten Gewissens sagen können, dass du Hunde nicht nur aus einem Skript kennst, sondern beobachtet, eingeschätzt und unter fachlicher Begleitung praktisch mit Mensch-Hund-Teams gearbeitet hast.
Und nach bestandener Prüfung?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du die entsprechenden Bescheinigungen über deine bestandene theoretische und praktische Prüfung sowie eine ausführliche Übersicht über die Inhalte deiner Ausbildung.
Diese Unterlagen kannst du bei dem für dich zuständigen Veterinäramt im Rahmen deines Antrags auf eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz einreichen.
Eine solche Erlaubnis ist erforderlich, wenn jemand gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet. Mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn die zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Die Inhalte und der Aufbau unserer Ausbildung wurden mit Angehörigen der Veterinärbehörden und nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sinnvoll strukturiert und ausgestaltet. Dennoch entscheidet immer das für deinen Wohn- bzw. Tätigkeitsort zuständige Veterinäramt im Einzelfall darüber, welche Unterlagen es für die Erteilung deiner §-11-Erlaubnis anerkennt und ob gegebenenfalls weitere Nachweise oder ein zusätzliches Fachgespräch erforderlich sind.
Wir lassen dich damit aber nicht allein.
Sollte dein zuständiges Veterinäramt Rückfragen zu deiner Ausbildung, den Ausbildungsinhalten oder deinen Prüfungen haben, unterstützen wir dich gerne und stehen auch für Rückfragen der Behörde zur Verfügung.
So soll am Ende aus vielen Lektionen, Praxistagen, Fragen, Beobachtungen und wahrscheinlich auch dem einen oder anderen „Aha!“ genau das werden, worauf wir gemeinsam hingearbeitet haben:
Du sollst nicht nur wissen, wie Hundetraining funktioniert. Du sollst verstehen, was du tust – und fachlich, tierschutzgerecht und verantwortungsvoll mit Mensch und Hund arbeiten können.
