Wesensgutachten gem. GefHundG

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Berufen vom Innenministerium des Landes Sachsen führen wir gem. GefHG Wesensgutachten durch. Diese sind für Hunde welche in einem Beiß- oder Jagdvorfall verwickelt sind sowie für Hunde auf der Rasseliste des Freistaat Sachsen.

Veranstaltungszeitraum
individuelle Terminvereinbarung

Veranstaltungsort
individuell vereinbar, z. B. Paunsdorf Center Leipzig

Artikelnummer: DW-2 Kategorie: Schlagwörter: ,

Beschreibung

Hunde, welcher einer Rasse(-mischung) folgender Rassen im Freistaat Sachsen angehören, können sich, mit bestehen des Wesenstests, von der vermuteten Gefährlichkeit befreien lassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Dies würde dazu führen, dass kein erhöhter Steuersatz fällig wird sowie keine Pflicht zum Tragen eines Maulkorbes besteht. Ab einem Alter von 6 Monaten greift die Verordnung und es kann ein Wesenstest durchgeführt werden. Ein vollständiger und gültiger aussagekräftiger Wesenstest muss jedoch mit 18 Monaten noch einmal erfolgen.

Ebenso kann es passieren, dass wegen eines Vorfalls Sie aufgefordert werden ein Wesensgutachten erstellen zu lassen. Auch in solchen Fällen führen wir Wesensgutachten durch.

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