Hunde, welcher einer Rasse(-mischung) folgender Rassen im Freistaat Sachsen angehören, können sich, mit bestehen des Wesenstests, von der vermuteten Gefährlichkeit befreien lassen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Dies würde dazu führen, dass kein erhöhter Steuersatz fällig wird sowie keine Pflicht zum Tragen eines Maulkorbes besteht. Ab einem Alter von 6 Monaten greift die Verordnung und es kann ein Wesenstest durchgeführt werden. Ein vollständiger und gültiger aussagekräftiger Wesenstest muss jedoch mit 18 Monaten noch einmal erfolgen.
Ebenso kann es passieren, dass wegen eines Vorfalls Sie aufgefordert werden ein Wesensgutachten erstellen zu lassen. Auch in solchen Fällen führen wir Wesensgutachten durch.