Ein ausgebildetes Besuchshunde-Team hat eine Bescheinigung, dass beim Hund eine Ungefährlichkeit vorliegt und eine Eignung im Sinne des Tierschutzes gegeben ist. Dies bedeutet, dass der Hund den Kontakt zu Menschen als nicht unangenehm empfindet und von ihm keiner generelle Gefahr ausgeht. Darüber hinaus ist der Grundgehorsam bzw. ein gutes Handling zwischen Halter und Hund nachzuweisen.
Dies wird selbstverständlich durch uns abgeprüft. Der Grundgehorsam muss gegebenenfalls extra trainiert werden.
Inhalt der Fortbildung
Der Hundehalter wird geschult im Umgang eines Einsatzsettings mit seinem Hund und den Personen, welche mit dem Hund in Kontakt treten werden. Hierzu gehören Basics aus den Bereichen Kommunikation, Unfallverhütung und Hygiene sowie die Themen “Wie gestalte ich einen Besuchshundeeinsatz, was sind meine Grenzen und Möglichkeiten”. Im praktischen Teil wird die Gestaltung und der Umgang mit Patienten durchgearbeitet.
Nach erfolgreicher Absolvierung haben Sie die Grundlage und Absicherung in sozialen Einrichtungen mit Ihrem Hund Besuchsdienste durchzuführen oder die passiven Vorteile der Anwesenheit eines Hundes (z.B. Stressreduktion bei Ihrem Klienten, Steigerung von Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl sowie Entwicklung von Freude) in Ihrem Beruf zu nutzen. (bspw. als Richter, Altenpfleger oder Sozialarbeiter).
Möchten Sie Ihren Hund auch praktisch einsetzen, so empfehlen wir Ihnen eine Fortbildung zur tiergestützt arbeitenden Fachkraft. Haben Sie einen therapeutischen oder pädagogischen Grundberuf, so können Sie tiergestützte Therapie oder Pädagogik anbieten. Liegt bei Ihnen ein solcher Beruf nicht vor, so können Sie allgemeine tiergestützte Förderung/Aktivität anbieten.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns zunächst gerne.